Vollnarkose als Alternative zur örtlichen Betäubung


In unserer Praxis wird neben der klassischen örtlichen Betäubung, bei der ein Anästhetikum mit einer Spritze in das Zahnfleisch eingebracht wird und dort die Weiterleitung des Schmerzreizes unterbindet, auch eine Behandlung in Vollnarkose angeboten. Diese bieten den Vorteil, dass Sie als Patient während der Behandlung vollkommen entspannt sind und keine Schmerzen spüren. Das Bewusstsein wird durch ein Narkosemittel zeitweise ausgeschaltet, so können selbst umfangreiche und zeitintensive Operationen durchgeführt werden, ohne Sie dabei zu stressen.


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Eine Behandlung unter Vollnarkose ist unter anderem in folgenden Fällen sinnvoll und möglich:


  • Operative Entfernung von einem oder mehreren Zähnen, beispielsweise Weisheitszähne
  • Versorgung mit Implantaten
  • Entfernung von Abszessen (da hierbei ein Lokalanästhetikum nicht wirkt)
  • Wurzelspitzenresektion
  • Starker Würgereiz des Patienten
  • Spritzen- und/oder Zahnarztphobie
  • Umfangreiche Behandlungen von mehreren Zähnen in einer Sitzung
  • Bei allergischer Unverträglichkeit von Lokalanästhesie
  • Bei behinderten Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit

Wie wird eine Behandlung unter Vollnarkose durchgeführt?
Eine Narkose wird nicht durch den behandelnden Zahnarzt, sondern durch einen Anästhesisten durchgeführt, der während der gesamten Behandlung anwesend ist und Sie überwacht. Er wird Sie zunächst im Vorfeld untersuchen und einen Anamnesebogen ausfüllen lassen, in dem Vorerkrankungen, Medikationen und andere relevante Informationen aufgenommen werden. Zudem werden Sie über mögliche Risiken und Komplikationen vor, während und nach der Narkose aufgeklärt und instruiert, was am Tag der Behandlung beachtet werden muss.

Welche Kosten entstehen für eine Behandlung unter Vollnarkose?
Da neben dem Zahnarzt auch ein Anästhesist anwesend sein muss, entstehen neben den Behandlungskosten des Zahnarztes auch Kosten für den Narkosearzt. Dabei gilt: Je länger eine Vollnarkose andauert, desto höher werden die Kosten. Auch wenn es nicht möglich ist, die genauen Kosten exakt zu beziffern, kann man als grobe Orientierung damit rechnen, dass eine Stunde Behandlung unter Vollnarkose etwa zwischen 200 und 250 Euro kostet. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose?

Nicht in jedem Fall ist eine zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose eine Wunschleistung. In bestimmten Ausnahmefällen kann daher die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Narkose übernehmen:

⇒ Bei nachweisbaren Allergien gegen Lokalanästhetika oder auch bei organischen Erkrankungen, die eine lokale Betäubung nicht zulassen

⇒ Bei Kindern unter zwölf Jahren, sofern diese mangels Kooperation nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können

⇒ Bei Angstpatienten, die darüber ein psychiatrisches Attest ihres behandelnden Therapeuten vorlegen können

⇒ Bei Menschen mit Behinderungen und bei Patienten, die aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustandes bei einer Behandlung nicht kooperieren oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich während der Behandlung selber gefährden können

⇒ Bei umfangreichen zahnchirurgischen Eingriffen, die aufgrund ihres Umfangs nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können.
Bei privat versicherten Patienten ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung im jeweiligen Tarif geregelt.
Hier hilft im Zweifelsfall eine Rückfrage beim Versicherer, um die Kostenübernahme zu klären.

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